Hausordnung

Hausordnung

Mit Zutritt zum Stadiongelände unterwirft sich der Besucher der gesamten Haus- und Platzordnung des FC Wacker Innsbruck

Die geltende Haus- und Platzordnung lautet wie folgt:

1. Der FC Wacker Innsbruck – Fußball (in Folge: „Veranstalter“) übt das Hausrecht im gesamten Veranstaltungsgelände (in Folge: „Sportstätte“) aus. Der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Schäden, die durch bzw. in Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, sofern dies im Einklang mit den behördlichen Auflagen und den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Sollte die Kontaktaufnahme während der Veranstaltung nötig sein, steht der Ordnerdienst zur Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter zur Verfügung.

2. Mit Zutritt zum räumlichen Geltungsbereich und/oder mit Erwerb einer gültigen Eintrittskarte erkennt der Besucher die Geltung der gesamten Hausordnung an. Zusätzlich gelten für Bewerbe der ÖFBL und des ÖFB die einschlägigen Bestimmungen, wie die Sicherheits- und Ordnerrichtlinien der ÖFBL bzw. des ÖFB, die ÖFB-Stadionverbotsordnung in der gültigen Fassung sowie bei internationalen Fußballspielen die Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Fußballverbände (siehe unter www.oefbl.at, www.oefb.at, www.uefa.com bzw. www.fifa.com)

3. Den Anweisungen des Veranstalters und anderen zur Ausübung des Hausrechts befugten Personen (eingesetzte Sicherheitsorgane wie Kontroll-, Sicherheits- und Ordnerdienste sowie Bedienstete der Sicherheits- oder Verwaltungspolizei) ist in der Sportstätte unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die gegen einen oder mehrere Punkte der gesamten Hausordnung verstoßen, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes der Sportstätte verwiesen werden Die Missachtung der Wegweisung durch sicherheitspolizeiliche Überwachungsorgane stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.

4. Zu den Veranstaltungen haben nur Personen Zutritt, die eine gültige Eintrittskarte für die abgehaltene Veranstaltung, eine gültige Akkreditierung vorweisen oder auf Grund sonstiger vertraglicher Vereinbarung mit dem Veranstalter, der ÖFBL, des ÖFB, der UEFA oder der FIFA anwesend sind. Alle Zutrittsberechtigungen sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren, berechtigen nur zum Aufenthalt in dafür bestimmten Zutrittsbereichen und verlieren bei Verlassen der Veranstaltung ihre Berechtigung. Der Aufenthalt auf Stiegen und Fluchtwegen sowie das Überklettern und Verweilen auf Absperrungen oder ähnlichen Vorrichtungen ist verboten. Für den Zutritt von Minderjährigen gelten die einschlägigen landesgesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

5. Der Zutritt mit Gegenständen die als Waffen oder Wurfgeschoße Verwendung finden können, insbesondere Steine, Metallgegenstände, einzelne Batterien, nicht funktionsfähige Mobiltelefone, Flaschenöffner, abnehmbare Ketten, Eisenstangen und Eisenstücke sowie pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art, insbesondere Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Böller und Fahnen auf Stangen, die länger als 1,3 m und deren oberer Durchmesser größer als 2 cm ist (siehe Aushang an den Eingängen), ist verboten. Alkoholisierten bzw. unter Einfluss von Suchtmittel stehenden Besuchern kann der Zutritt verwehrt und ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes der Veranstaltung verwiesen werden.

6. Der Veranstalter (z.B. durch den Ordnerdienst) ist berechtigt, bei Zutritt zum Stadion Nachschau nach verbotenen Gegenständen in vom Besucher mitgeführten Behältnissen oder Kleidungsstücken zu halten und diese dem Besucher abzunehmen sowie bei Zuwiderhandeln den Zutritt ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte zu verwehren.

7. (Bewegt)Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art durch Besucher sind nur zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Hiervon ausgenommen und jedenfalls verboten ist das Anfertigen von jeglichen Aufnahmen, die (live bzw. zeitversetzte) Übertragung sowie das Zurverfügungstellen auf Abruf von Bewerbsspielen der ÖFBL, des ÖFB, der UEFA und der FIFA (in Folge „Spiel/e“) sowie Teile davon im Zeitraum von fünf Minuten vor Anpfiff bis fünf Minuten nach Abpfiff des jeweiligen Spiels. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot haftet der Besucher dem Veranstalter, der ÖFBL, der BLM, der UEFA und/oder der FIFA für den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere wenn durch den Verstoß exklusive Rechte Dritter verletzt werden, für deren Einhaltung der Veranstalter, die ÖFBL, die BLM, die UEFA und/oder die FIFA haften.

8. Jegliche Art von herabwürdigenden, diskriminierenden oder verunglimpfenden Äußerungen in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, ethnische, nationale oder soziale Herkunft sowie politische Meinung (insb. mit rassistischer, rechtsradikaler, homophober oder gewaltverherrlichender Bedeutung) Verhaltensweisen sind verboten. Personen, die insbesondere auf Grund ihrer Kleidung, ihres äußeren Erscheinungsbildes, mitgeführten Propagandamaterials (Transparente, Plakate etc) bzw. eindeutiger Gestiken, Aufrufe und Äußerungen den Eindruck erwecken, eine der genannten Verhaltensweisen zu vertreten, können am Eintritt gehindert bzw. ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes der Sportstätte verwiesen werden. Zusätzlich werden Personen, die Gegenstände auf das Spielfeld, in die Zuschauerränge oder sonst innerhalb der Sportstätte werfen oder schießen, insbesondere Raketen oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abfeuern, angezeigt.

9. In der Sportstätte besteht zum Schutz der Besucher und zur Aufklärung bzw. Aufzeichnung begangener strafbarer Handlungen eine Videoüberwachung. Diese Videoüberwachungsanlage(n) wird/werden vom beauftragen Sicherheitsdienst und/oder von der Polizei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen betrieben. Das Videomaterial wird in Beachtung der Bestimmungen nach dem Datenschutzgesetz verwendet.

10. Mit Zutritt zur Sportstätte willigt jede Person unwiderruflich und unentgeltlich sowie sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien darin ein, dass der Veranstalter zur Verwendung von Bild- und Bildtonaufnahmen des Besuchers berechtigt ist. Davon erfasst ist jegliche Bewerbung und Vermarktung des Spiels bzw. des jeweiligen Bewerbs, jegliche Art der Berichterstattung (Stand- oder Laufbild, live oder zeitversetzt, als Ganzes oder in Ausschnitten usw.) und jegliche Art der Dokumentation (Archive, Rückblicke usw.) über dieses, die kommerzielle und nicht-kommerziell Verbreitung in jeder körperlichen Form (insbesondere Herstellung und Verbreitung auf allen digitalen und analogen Trägerformaten) und jeder unkörperlichen Form (insbesondere Sendung, öffentliche Wiedergabe, Zugänglichmachung etwa als Download oder Streaming) in sämtlichen Medien (insbesondere Print, TV- und Hörfunk, sonstige elektronische Medien einschließlich sozialer Netzwerke) des Veranstalters, der ÖFBL und der BLM Marketing & Event Gesellschaft der Österreichischen Fußball-Bundesliga m.b.H. (BLM). Diese genannten sind berechtigt Dritten zu den genannten Zwecken entsprechende Rechteinräumung zu erteilen.

11. Im Stadion ist die Erhebung und/oder Übertragung, Produktion bzw. Verbreitung jeglicher Informationen oder Daten zum Spielverlauf, -verhalten oder sonstigen Faktoren im Zusammenhang mit dem Spiel sowie jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material des Spiels (sei es durch Verwendung von elektronischen Geräten oder auf sonstige Weise) zum Zweck jeglicher Form von Wetten, Glücksspiel, oder kommerzielle Aktivitäten, die nicht vorab genehmigt wurde oder die gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, strengstens verboten, es sei denn, dass eine ausdrückliche Genehmigung durch den FC Wacker Innsbruck und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Vorfeld erfolgte. Mobile Geräte dürfen ausschließlich für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Bei Verstoß gegen die genannten Bestimmungen kann Besuchern der Stadionzugang verweigert werden oder können diese aus dem Stadion verwiesen werden. Für einen Verstoß gegen die genannten Bestimmungen haftet der Besucher dem EC Wacker Innsbruck für den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere wenn durch den Verstoß exklusive Rechte Dritter verletzt werden, für deren Einhaltung die ÖFBL und FC Wacker Innsbruck haften.